Zum 14.02.2020 wurde die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundesweit dahingehend verpflichtend geändert, sodass:
1. eine Notdienstgebühr in Höhe von pauschal 50,00 EUR netto (59,50 EUR brutto) erhoben werden muss.
2. die Abrechnung der tierärztlichen Leistungen verpflichtend mit dem 2-fachen bis 4-fachen Satz zu erfolgen hat.
Die Einhaltung der Abrechnung wird durch die Tierärztekammer Berlin überprüft.
Wir wünschen allen unseren Kunden und Patienten für das Jahr 2020 viel Gesundheit und viele glückliche Stunden mit ihren Vierbeinern!!
Wir planen unseren nächsten Akita-Wurf im Frühjahr 2020!
Welpenwünsche nehmen wir ab sofort entgegen :-)
bei youtube unter "Akita Inu Metschies" sind ganz viele Clips unserer Akitawelpis!
Mai 2018: Hier ist unser Akita- Nachwuchs : 5 kerngesunde Welpen in rot-weiss. Sie sind am Pfingstsonntag geboren und verlassen mit 12 Wochen unser Heim, aber nur an beste Herrchen und Frauchen versteht sich. :-)
Das sind sie: Unser 5. Wurf:
4 Hündinnen Akari, Anzu, Akarumi und Asaichi sowie 1 Rüde Akihito Sachi (vorne links):